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Allgemein

Eine Auktion kann nicht ohne das Einbringen von Waren organisiert werden. Im Prinzip kann jeder einen Beitrag leisten. Zum Beispiel eine Privatperson, die umzieht, ein Sammler, der einen Teil seiner Sammlung versteigern möchte, oder ein professioneller Händler.

Für jede Auktion gibt es einen Zeitraum, in dem Waren eingereicht werden können, die so genannte Einlieferungsfrist. Diese Frist endet etwa drei Wochen vor einer Auktion. Um Waren einzuliefern, kontaktieren Sie bitte das Auktionshaus per E-Mail oder natürlich telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Güter zu versteigern, bietet Ihnen das Auktionshaus Omnia eine Vielzahl von Möglichkeiten. Auf der Grundlage einer gründlichen Bewertung und klarer Vereinbarungen sorgen wir für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verkaufs. Bei teureren Objekten kann ein Mindestpreis (Limit) vereinbart werden.

Die Güter werden in der Halle und über Online-Möglichkeiten für "Live"-Online-Gebote versteigert. Wir arbeiten auch mit internationalen Plattformen wie Lot-tissimo und Druot zusammen. So nutzen Sie alle Möglichkeiten, um einen hohen Ertrag zu erzielen.

Informationen

Sie können das Auktionshaus telefonisch von Montag bis Freitag während der Bürozeiten erreichen. Tel: 0598 - 392592.

Das Auktionshaus OMNIA ist ein eingetragenes Auktionshaus, das dem Föderation TMV (Schätzer, Makler und Versteigerer von beweglichem Vermögen) angeschlossen ist.

Allgemeines Verfahren

Wenn das Auktionshaus Omnia Waren zur Versteigerung anbietet, verwendet es ein festgelegtes Verfahren. Dieses entspricht den vom TMV festgelegten Vereinbarungen.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für eine gründliche Schätzung und Auktionsberatung.
  • Wenn Sie die Güter versteigern lassen, erhalten Sie eine Einlieferungsquittung. Dies ist eine schriftliche Bestätigung der getroffenen Vereinbarungen.
  • In der Woche vor der Auktion erhalten Sie eine Übersicht über das eingelieferte Gut mit Angabe eventueller Limits. Diese enthält auch Informationen über die Besichtigungstage und die Auktion.
  • Innerhalb von 10 (Arbeits-)Tagen nach der Auktion erhalten Sie Informationen über den Erlös der Ware.
  • Eine Endabrechnung erhalten Sie nach sechs Wochen.
  • Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung.
  • Klicken Sie hier für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beiträge

Bringen oder Abholen von Waren

Die zur Versteigerung gebrachten Waren werden kostenlos zum Verkaufswert bewertet. Es ist auch möglich, uns ein Foto zu schicken, um einen Hinweis zu erhalten. Nach Rücksprache ist es möglich, die Waren beim Kunden vor Ort zu bewerten. Hierfür berechnen wir jedoch eine Gebühr. Bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten.

Bestätigung und Versteigerung

Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände werden nach Prüfung im Auktionskatalog genau beschrieben. Jedes Los ist nummeriert, sorgfältig beschrieben und mit einem Richtpreis versehen. Der Orientierungspreis ist ein Hinweis auf den zu erwartenden Erlös. Wenn eine Ihrer Waren an der Auktion teilnimmt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Darin wird angegeben, wo und wann die Auktion stattfindet und welche Ihrer Waren in die Auktion einbezogen sind. Alle Waren werden beschrieben und gegebenenfalls wird ein Limitpreis angegeben.

Abholung der Waren

Wenn Sie sich für die Versteigerung der Waren entscheiden, erhalten Sie von uns ein Einlieferungsformular. In diesem Formular sind neben den Namens- und Adressangaben auch die Güter aufgeführt, die wir zur Versteigerung einliefern. Auch die Vermittlungsquote wird genannt. Dieser Prozentsatz wird Einlieferungsprozentsatz genannt. In Absprache kann ein Limit festgelegt werden. Dies gilt für Objekte mit einem Schätzwert von 250 € oder mehr. Die Einlieferungsbedingungen (Eingangsbedingungen) sind auf der Rückseite des Formulars angegeben, damit klar ist, was mit den Gegenständen vor, während und nach der Auktion geschieht. Alle Waren sind bei der Abholung versichert. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Diese Kosten (z.B. Fotokosten) werden im Voraus mit dem Kunden besprochen.

Lagerung von Waren

In der Regel wird die Ware bis zum Zeitpunkt der Auktion kostenlos gelagert. Sollten andere Regelungen gelten, wird dies mit dem Kunden im Voraus besprochen.

Öffentlichkeitsarbeit

Zu jeder Auktion schicken wir unseren Stammkunden eine Einladung. Darüber hinaus wird jede Auktion in Tageszeitungen und Fachzeitschriften (wie Collect oder Origine) breit beworben.

Im Internet wird der komplette Katalog ca. 7 Tage vor Auktionsbeginn auf unserer Homepage veröffentlicht. Dies ermöglicht es, die Auktion "aus der Ferne" zu verfolgen. Außerdem können wir so eine große Anzahl von Kunden erreichen.

Abrechnung

Innerhalb von 10 (Arbeits-)Tagen nach der Auktion erhalten Sie vom Auktionshaus eine Abrechnung. Darin wird der Erlös für die verkauften Waren angegeben. Dieser Betrag wird um die Einlieferungskosten und eventuelle Zusatzkosten (z. B. Transport- und Verwaltungskosten) gekürzt. Der Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auf Ihr Bank- oder Girokonto überwiesen. Diese Zahlung erfolgt über die Stichting Derdengelden Veilinghuis Omnia. Die Zahlung ist daher zu 100% garantiert. Wenn bei der Versteigerung eine Reihe von Gegenständen nicht verkauft wird, entstehen Ihnen keine Versteigerungskosten (wohl aber die Grundkosten für Verwaltung usw.). Da alle Verkäufe unter die so genannte Margenregelung fallen, ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten.

Das Auktionshaus Omnia sucht ständig nach Anregungen von

  • Antike Möbel,
  • Drucke und Gemälde,
  • Glas,
  • Porzellan und Töpferwaren,
  • Silber und Gold (Gegenstände und Schmuck),
  • Art Deco und Jugendstil,
  • Sammlerstücke,
  • Nachlässe,
  • usw.