Reihenfolge der Versteigerung

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen gelten die nachstehenden besonderen Bedingungen.

In den Versteigerungsbedingungen gelten die folgenden Definitionen;
Auktionator: Auktionshaus Omnia
Auktionator: Die Person, die die Auktion im Namen des Auktionshauses Omnia durchführt.
Versteigerung: Der öffentliche Verkauf von beweglichen Sachen.
Los: Bewegliche Tasche(n), die unter einer Nummer versteigert werden.
Gebot: Der Betrag, den der Bieter bei der Auktion bietet.
Bieter: Derjenige, der bei der Auktion ein Gebot abgibt.
Käufer: Die Person, die sich beim Auktionshaus angemeldet hat und vom Auktionator als Höchstbietender bestimmt wird.
Zuschlagspreis/Kaufpreis: Der Betrag, für den das Los dem Käufer zugeteilt wird, ohne Zuschläge.

1. Der Verkauf erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufschlag von 28 % (einschließlich aller Steuern).

  • Das Bieten über das Internet-System des Auktionshauses Omnia ist eine Dienstleistung, für die 3% zusätzliche Gebühren erhoben werden.
  • Das Bieten über ein internationales Internet-System (wie Lot-tissimo) ist eine Dienstleistung, für die eine zusätzliche Gebühr von 3 % erhoben wird.

2. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer auf eigene Rechnung kauft und sich daher nicht auf eine Abtretung berufen kann. Wenn ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann er es nicht zurücknehmen. Ein Gebot ist daher unwiderruflich. Es gibt keine Möglichkeit, auf den Kauf kostenlos zu verzichten.

3. Der Höchstbietende ist der Käufer. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei oder mehreren Bietern hat der Versteigerer das absolute Entscheidungsrecht. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lose zu teilen oder zusammenzulegen. Bei Irrtümern hat der Versteigerer das Recht, diese zu berichtigen. Der Versteigerer hat das Recht, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.Auskunftslose/Prüfungspflicht: Alle Lose werden zu Fuß und in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Zuteilung befinden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer zugeteilt wird.
Die Beschreibungen im Katalog und alle schriftlichen oder mündlichen Auskünfte werden vom Versteigerer und seinen Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.

  • Vor dem Kauf sollte der Käufer den Zustand und die Beschreibung eines Objekts im Katalog oder in der Losliste sorgfältig und fachkundig prüfen (oder prüfen lassen) und sich eine eigene Meinung darüber bilden, inwieweit das Objekt der Beschreibung entspricht; der Käufer sollte unabhängigen fachkundigen Rat einholen, wenn dies vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, und er sollte sich nicht auf die Abbildungen im Katalog verlassen. Soweit im Katalog bestimmte Mängel oder Unvollkommenheiten erwähnt werden, handelt es sich um einen Hinweis, der nicht erschöpfend ist und aus dem der Käufer keine Rechte ableiten kann.
  • Der Versteigerer haftet nicht für die Richtigkeit der im Katalog enthaltenen oder anderweitig bekannt gegebenen Beschreibung von Materialien wie z.B. Hölzern, Stoffen, Legierungen, Steingut, Porzellan und Diamanten, mit Ausnahme von Edelmetallen. Dies gilt auch für angegebene Maße und Schäden.
  • Der Versteigerer haftet niemals für Schäden an Bilderrahmen, anderen Rahmen und allem, was dazu gehört, wie Glasplatten, Passepartouts usw., es sei denn, der Schaden wurde vom Versteigerer und/oder von ihm beauftragten Hilfspersonen oder Mitarbeitern vorsätzlich oder bewusst fahrlässig verursacht.
  • Nach der Zuteilung ist der Käufer für das ersteigerte Objekt verantwortlich. Der Versteigerer haftet niemals für Schäden, die nach der Zuteilung entstehen. Der Versteigerer haftet auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung auf dem Transportweg. Nach der Zuteilung sind die gekauften Objekte nicht mehr durch das Auktionshaus Omnia versichert.

5. Der Versteigerer führt die Aufträge derjenigen, die nicht an der Versteigerung teilnehmen können, unentgeltlich aus. Bei gleichen Aufträgen hat der erste Auftraggeber Vorrang. Aufträge ohne Limit werden nicht angenommen. Die Bearbeitung der Gebote ist eine Dienstleistung des Auktionshauses Omnia. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.

  • Die schriftlichen Gebote müssen rechtzeitig vor Beginn der Auktion bei den Bietern eingehen. Das Online-Bietungssystem unterliegt einer Sperrfrist von 15 Uhr der jeweiligen Auktionssitzung. Der Auktionator hat jederzeit das Recht, auf einen Gebotsauftrag zu verzichten.
  • Bieter, die nicht an der Versteigerung teilnehmen können, werden zum Zeitpunkt des Zuschlags schriftlich per Post informiert.

6. Kunden und Teilnehmer können davon ausgehen, dass der Auktionator den Zielpreis im Katalog angegeben hat.

  • Die Lose werden zum Einsatzpreis, d. h. zu etwa 70 % des niedrigsten im Katalog angegebenen Orientierungspreises, versteigert.
  • Kunden und Teilnehmer können davon ausgehen, dass der Auktionator die Einsätze wie folgt erhöhen wird:
      bis € 50,- mit € 5,-;
    von € 50,- bis € 200,-; mit € 10,-;
    von € 200,- bis € 500,- mit € 25,-;
    von € 500,- bis € 1.000,- mit € 50,-;
    von € 1000,- bis € 2000,- mit € 100,-;
    von € 2000,- bis € 4000,- mit € 200,-;
    Von € 4000,00   mit € 500,-


7. In allen Fällen haben die Verkäufer das Recht, den Zuschlag nicht zu erteilen. Der Zuschlag erfolgt so bald wie möglich nach Abschluss der Auktion, es sei denn, die Umstände verzögern diesen Prozess.

8. Rechnung und Zahlung:
Nach Abschluss der Auktion (und Zuschlag) erhalten die Käufer eine Rechnung über den Gesamtkaufpreis.

  • Das Auktionshaus Omnia verwendet Ihre Kaufrechnung als Nachweis. Sie sollten diese bei der Abholung und Bezahlung der Ware mitbringen.
  • Die Zahlung muss innerhalb von 5 Tagen nach Ende der Auktion unter Angabe der Kaufnummer und des Namens des Käufers erfolgen, es sei denn, mit dem Versteigerer wurde etwas anderes vereinbart. Die ersteigerten Gegenstände gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über.
  • Die folgenden Zahlungsarten werden akzeptiert:
    • Zahlung in bar oder mit Debitkarte
    • Banküberweisung; n.b.; eventuelle Überweisungs- oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
    • Überweisungs- oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Bitte berücksichtigen Sie mögliche Wechselkursgebühren.

Nicht fristgerechte Zahlung: Bei nicht fristgerechter Zahlung steht dem Versteigerer eine der folgenden Möglichkeiten zu:

  • seine Forderung zur Abholung zu übergeben, wobei die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers gehen;
  • Nicht bezahlte Lose werden erneut versteigert, wobei ein etwaiger Mindererlös zu Lasten des säumigen Käufers geht.

9. Abholfrist: Die gekauften Waren müssen nach der Auktion innerhalb der auf der Website und im Katalog angegebenen Frist und Adresse abgeholt werden.

  • Bis zu 30 Minuten nach jeder Auktionssitzung.
  • Mittwochmorgen von 9.30 - 11.30 Uhr.
  • Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.00 Uhr.
  • Samstagnachmittag von 13.30 - 16.00 Uhr.

Während der Auktion werden keine Waren ausgegeben.

Schriftliche Bieter werden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt, wenn die Ware ersteigert wird.
Alle Waren müssen bis spätestens Samstag 16.00 Uhr abgeholt werden!
Käufer, die diese Frist überschreiten, können mit 50 € pro Kalendertag für Transport- und Lagerkosten belastet werden, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags.
Der Käufer ist verpflichtet, die erworbenen Gegenstände innerhalb von fünf Werktagen nach der Auktion in Besitz zu nehmen (vorbehaltlich des Rechts des Versteigerers, eine kürzere oder längere Frist festzulegen).
Nimmt der Käufer die gekauften Gegenstände nicht innerhalb der angegebenen Frist in Empfang und holt sie ab (oder lässt sie abholen), gerät er von Rechts wegen in Verzug, und die Bestimmungen von Artikel 9 finden entsprechend Anwendung. Der Versteigerer hat außerdem das Recht, die ersteigerten Sachen auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern, wobei die Transportkosten und das damit verbundene Risiko ebenfalls vom Käufer zu tragen sind.
Das Eigentumsrecht erlischt, wenn der Käufer den Kaufgegenstand nach 2 Monaten nicht abgeholt hat, unabhängig davon, ob der fällige Kaufpreis bezahlt wurde, es sei denn, mit dem Versteigerer wurde etwas anderes vereinbart.

10. Versand: Der Versand von Kaufgegenständen ist eine Vorbehaltsleistung.
Der Versand der ersteigerten Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers und wird erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung für Kauf und Versand (Material, Porto) durchgeführt. Der Versand erfolgt per Einschreiben und ist versichert. Reklamationen bei Verlust oder Beschädigung im Auktionshaus sind nicht möglich!
Für Lose oder Waren, bei denen im Katalog "Beschädigungen, Abplatzungen oder sonstige Mängel beschrieben sind", können unter keinen Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Waren werden so sorgfältig wie möglich verpackt. Für die Art der Verpackung können jedoch in keinem Fall Ansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Eine Entschädigung ist nur bei Verlust des Pakets oder bei Transportschäden durch das Transportunternehmen möglich.
Bitte teilen Sie uns vor dem Versand die korrekte Versandadresse per E-Mail mit. Das Auktionshaus haftet unter keinen Umständen für Waren, die an eine falsche Adresse geschickt werden.
Alle gekauften Waren werden nur an eine Adresse des Käufers versandt (siehe Artikel 2).
Der Käufer muss sich mit den restriktiven Einfuhrbestimmungen des betreffenden Landes vertraut machen. In mehreren Ländern ist die Einfuhr von Material, das von gefährdeten Arten stammt, wie Korallen, Elfenbein und Schildpatt, verboten. Informationen können bei der Regierung des betreffenden Landes eingeholt werden.

11. Folgen von technischen Störungen.
Mit der Registrierung erklärt der Käufer/Nutzer, die besonderen Umstände einer Auktion und die damit verbundene Möglichkeit technischer Störungen zu kennen und zu akzeptieren.
Das Auktionshaus Omnia unternimmt alles, was möglich ist, um einen Ausfall der Auktionsseite aufgrund von technischen Störungen in der Hard- oder Software der Auktionsseite zu verhindern oder, falls dies nicht gelingt, die Störung so schnell wie möglich zu beheben. Das Auktionshaus übernimmt keine Verantwortung für Störungen bei anderen Anbietern von (Online-)Diensten mit Bietmöglichkeiten, da diese Software nicht beeinflussbar ist.
Die Bieter können aus den Folgen einer Unterbrechung oder Verzögerung der Auktion, die durch eine technische Störung oder einen Defekt der Hard- oder Software der Auktionssite verursacht wird, keine Rechte in Bezug auf abgegebene oder geplante Gebote ableiten.
Wenn die Auktionsseite des Auktionshauses Omnia ohne Verschulden des Auktionshauses Omnia in den letzten 24 Stunden der Auktion nicht oder nur schwer zugänglich ist, behält sich das Auktionshaus Omnia das Recht vor, die Auktion zu verlängern.

12. Soweit die vorstehenden Bedingungen nicht vorgesehen sind, wird auf die allgemeinen Bedingungen des Verbandes der Schätzer, Makler und Auktionatoren für bewegliches Vermögen verwiesen.

Folgerecht

Das Folgerecht wurde mit Wirkung vom 1. April 2006 eingeführt und gilt für: Original-Kunstwerke von noch lebenden oder nach 1942 verstorbenen Künstlern, die Staatsangehörige oder Einwohner eines der EU oder dem EWR angehörenden Landes oder eines Landes sind, das ein gleiches Folgerecht gewährt.
Das Auktionshaus Omnia zieht die gesetzlich vorgeschriebene Folgerechtsgebühr vom Käufer ein und kümmert sich um die finanzielle Abwicklung. Die Folgerechtsvergütung wird ab 3.000 € über dem Verkaufspreis einschließlich Aufgeld (ohne MwSt.) berechnet und setzt sich aus folgenden Prozentsätzen zusammen:

> € 3000 ≤ € 50.000 4%
> €50.000 ≤ €200.000 3%
> €200.000 ≤ €350.000 1%
> €350.000 ≤ €500.000 0,5%
> €500.000   0,25%

(mit einem Höchstbetrag von 12.500 €)
Weitere Informationen über das Folgerecht finden Sie bei der Pictoright Foundation: www.pictoright.nl

Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz gilt nicht für die Dienstleistung der Online-Auktionen des Auktionshauses Omnia. Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung mit dem Service der Online-Auktion. Für den Käufer bedeutet dies, dass Sie neben der Möglichkeit, online mitzubieten, auch die Möglichkeit haben, persönlich an der Auktion in unserem Auktionshaus, Albert Plesmanlaan 1-P, 9611 TJ in Kolham, teilzunehmen.
Um von dieser Möglichkeit des persönlichen Bietens Gebrauch zu machen, müssen Sie sich mindestens 3 Werktage vor dem Ende der jeweiligen Auktion unter info@veilinghuis-omnia.nl anmelden. Außerdem müssen Sie sich vor diesem Termin als Kunde registrieren. Sie erhalten dann eine E-Mail-Bestätigung und eine Kundennummer sowie die Uhrzeit, zu der Sie am Auktionsort anwesend sein können.

Verkauf von Elfenbein

Für den Verkauf von Elfenbein gelten für das Auktionshaus die folgenden Regeln:

- Das Auktionshaus wendet sich entschieden gegen den Verkauf von illegalen Elfenbeinobjekten und unternimmt alle Anstrengungen, den illegalen Handel mit Elfenbein zu verhindern. Alle zum Verkauf angebotenen Objekte stammen nachweislich aus der Zeit vor dem 3. März 1947 und fallen unter die Verkaufsgenehmigung der europäischen Gesetzgebung.
- Alle vom Auktionshaus angebotenen Elfenbeinobjekte werden mit einem Gutachten und einer EU-Bescheinigung für den Handel innerhalb der Europäischen Union geliefert.
- Elfenbein unterliegt den Beschränkungen der Rückverfolgbarkeit gemäß den CITES-Vorschriften (siehe www.rvo.nl).
- Kunden sollten sich vor dem Bieten mit den einschlägigen CITES-Bestimmungen vertraut machen.
- Nach dem Kauf eines Objekts, das Elfenbein enthält, ist der Käufer dafür verantwortlich, sich um die erforderlichen Unterlagen für den Verkauf oder die Ausfuhr des Objekts zu kümmern.
- Für Exporte außerhalb der Europäischen Union sind umfangreiche Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Ein Käufer sollte sich dessen bewusst sein und sich selbst darum kümmern.
- Das Auktionshaus stellt ein anonymisiertes Gutachten und eine Kopie des EU-Zertifikats (AVG-Schutz) zur Verfügung. Nach Rücksprache kann ein Gutachten auf eigene Kosten auf den Namen des Käufers registriert werden.
- Aufgrund der Zerbrechlichkeit der Objekte erfolgt der Versand auf eigene Verantwortung. Das Auktionshaus kann Sie diesbezüglich beraten.